Preisvergleich private Haftpflichtversicherung günstig – Wer ist versichert?

Versicherte Personen

Den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung genießt der Versicherte als Inhaber des Versicherungsvertrags. Daneben können durch denselben Vertrag aber noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Hat man einen Lebensgefährten, mit dem man nicht verheiratet ist, kann man diesen durch namentliches Aufführen im Versicherungsvertrag in den Deckungsschutz der Privathaftpflicht einbeziehen. Ist das Paar verheiratet, so ist der Ehegatte in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch für Kinder. Einen preiswerteren Tarif kann man nutzen, wenn man keine Kinder hat. Ist man alleinstehend, also ohne Partner, nutzt man den Singletarif.

Mitversicherung von Hilfspersonen

Bestellen Sie Hilfspersonen für Verrichtungen in Garten und Haus oder zur Kinderbetreuung, dann ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung diejenigen Schäden, die von diesen Personen während der Tätigkeit einem anderen zugefügt werden. Wenn Sie sich also von einer Aushilfe den Garten bestellen lassen und diese Person dabei mit einem Gartengerät einen Schaden beim Nachbarn verursacht, so ist dieser Schaden von Ihrem Versicherungsschutz erfasst. Sollte der Versicherte versterben, dann läuft der Vertrag bis zur nächsten Beitragszahlung weiter und die Familienmitglieder haben bis dahin Versicherungsschutz. Der Partner kann dann durch Zahlung des nächsten Beitrags den Vertrag übernehmen.