Preisvergleich Riester Rente günstig – Hat jeder Riester Anspruch?

Förderberechtigte Personen

Personen, die einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Förderung haben, sind zum Beispiel rentenversicherte Arbeitnehmer sowie Amtsträger, Beamte, Soldaten, Richter, Eltern, die Kindererziehungszeiten beantragt haben, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II und Krankengeldbezieher. Außerdem auch geringfügig Beschäftigte und Personen, die Angehörige zu Hause pflegen und die Pflege nicht gewerblich betreiben. Auch der nicht berufstätige Ehepartner einer unmittelbar zulagenberechtigten Person kann staatliche Förderung erhalten, wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat, in den mindestens sechzig Euro jährlich eingezahlt werden.

Personen ohne Riester-Förderung

Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind, wie Architekten, Anwälte, Ärzte und Apotheker, sowie Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, gehören nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Riester-Förderung. Des weiteren haben Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit keinen Riester-Förderanspruch. Auch geringfügig versicherungsfrei Beschäftige, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken, sowie nicht rentenversicherungspflichtige Studenten haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung.