Preisvergleich Riester Rente günstig – Staatliche Förderung

Riester-Förderung

Das System der staatlichen Riester-Förderung besteht aus der Gutschrift von Zulagen und der Möglichkeit von Steuervorteilen beim Sonderausgabenabzug. So kann man als Riester-Versicherter die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und die jährliche Kinderzulage von 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren ist, erhalten. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, wird sogar eine Zulage von 300 Euro pro Jahr gewährt. Es lassen sich 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dabei prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger für den Versicherten ist, die Zulage oder der Sonderausgabenabzug. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit über dem Zulagenanspruch liegt, kann sich neben den festzusetzenden Zulagen noch eine Steuerersparnis ergeben.

Zusatzbonus von 200 Euro für junge Riester-Einsteiger

Wer zum ersten Januar des Jahres, in dem der Riester-Vertrag abgeschlossen ist, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält zusätzlich zur Grundzulage eine einmalige staatliche Sonderzulage von 200 Euro. Der prozentuale Anteil der staatlichen Förderung am Sparaufkommen eines Riester-Vertragsinhabers beträgt ungefähr dreißig bis über neunzig Prozent. Der genaue Wert ist abhängig von Einkommen und Kinderzahl. Generell haben Menschen mit niedrigerem Einkommen und mehr Kindern einen höheren prozentualen Förder-Anteil am Sparaufkommen für den Riester-Vertrag.