Preisvergleich Rürup Rente günstig – Was bei Arbeitslosigkeit?

Keine Anrechnung bei Sozialleistungsbezug

Wenn der Versicherte von längerer Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen muss, werden die auf den Rürup-Vertrag getätigten Einzahlungen nicht als Vermögen angerechnet, müssen also nicht vor dem Sozialleistungsbezug verbraucht werden. Dem Betroffenen bleibt so der Rürup-Vertrag ungemindert erhalten, anders als beispielsweise Sparguthaben, die vor dem Bezug von Sozialleistungen bis auf einen Freibetrag verbraucht werden müssen.

Individuelles Angebot einholen

Als Interessent kann man den Markt kaum noch überschauen. Viele Anbieter werben mit unterschiedlichen Tarifen um Kunden. Machen Sie daher Gebrauch von unserem Anfrage-Formular und erhalten Sie Ihr passendes Angebot und Hilfe durch einen fachkundigen Experten.