Preisvergleich Gebäudeversicherung günstig – Versicherungssumme

Welche Versicherungs-Summe sollte gewählt werden?

Bei Festlegung der Versicherungs-Summe für die Wohngebäudeversicherung sollte man beachten, dass diese sich am tatsächlichen Wert des Objekts orientiert und möglichst nicht nennenswert davon abweicht. Tritt ein Schaden ein und stellt sich dann heraus, dass der aktuelle Wert des Gebäudes höher ist als die Versicherungssumme, diese also entweder zu niedrig gewählt wurde oder durch nachfolgende Wertsteigerung des Objekts zu niedrig geworden ist, dann spricht man von Unterversicherung. Wenn dann ein Schadensfall vorkommen sollte und das Versicherungsunternehmen zahlen soll, nimmt dieses eine Reduzierung der Schadensersatzzahlung im Verhältnis zur festgestellten Unterversicherung vor. In der Praxis kann das dann so aussehen: Im Versicherungsvertrag des Geschädigten steht eine Versicherungssumme von 140.000 Euro, der momentane Gebäudewert liegt jedoch bei 280.000 Euro, so dass damit eine fünfzigprozentige Unterversicherung vorliegt. Entsteht nun ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro am versicherten Gebäude, so erhält der Versicherte nur die Hälfte davon, im Ergebnis 10.000 Euro ersetzt. So ein Ergebnis ist sehr unangenehm und hätte durch die richtige Versicherungssumme im Vertrag vermieden werden können.

Unterversicherung vermeiden

Eine Möglichkeit, die drohende Unterversicherung zu vermeiden ist es, mit dem Versicherungsanbieter vertraglich festzulegen, dass dieser im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Dies geschieht oftmals durch Vereinbarung der sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, bei welcher sukzessive die Wertsteigerung des Objekts zu einer Steigerung der Versicherungs-Summe und des Versicherungsbeitrags führt. Eine weitere Variante zur Vermeidung von Unterversicherung sieht so aus, dass der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, wenn im Versicherungsvertrag das Wohnflächenmodell gewählt wird, bei welchem das Wohnobjekt nach Typ und Ausstattung eingeordnet und der Versicherungsbeitrag je qm vereinbart wird.